Stellungnahme des Fachverbandes Moderne Fremdsprachen M-V in Kooperation mit der Vereinigung der Französischlehrerinnen und – lehrer e.V. in M-V, der Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte,
Russisch und Mehrsprachigkeit e.V. und des Deutschen Spanischlehrerverbandes M-V zum Entwurf einer Oberstufen – und Abiturprüfungsverordnung (APVO).
Mit großem Interesse haben wir den Entwurf einer geänderten Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung gelesen. Wir hätten uns gefreut, wenn wir diesen Entwurf auch über unsere Fremdsprachenverbände in M-V erhalten hätten, stellen wir doch – ehrenamtlich zwar – das Sprachrohr für die Fremdsprachenlehrkräfte unseres Bundeslandes dar.
Grundsätzlich vertreten wir die Einstellung, dass ein europataugliches Fremdsprachenangebot im Sinne der angestrebten europäischen Mehrsprachigkeit bereits im Bereich der Sekundarstufe I vielfältig sein muss und die regionalen Bedingungen (Nachbarsprachen) mit berücksichtigt. Beim Übergang in die Einführungsphase ist es wichtig darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, die begonnene Sprache auch weiterzuführen. Darüber hinaus ist ein vielfältiges Angebot im Bereich der neu einsetzenden Fremdsprache unerlässlich, um den Schülerinnen und Schülern individuelle Sprachprofile zu ermöglichen und um eine Vielfalt der sprachlichen Kompetenzen in unserem Land zu erreichen.
Wir begrüßen ausdrücklich die (Wieder-)Einführung von Leistungs- und Grundkursen, die es den Lehrkräften ermöglichen, differenzierter auf das Anforderungsniveau bei der Studien – und Berufswahl vorzubereiten. Nach wie vor müssen Schülerinnen und Schüler in M-V über Kenntnisse und Kompetenzen in zwei Fremdsprachen verfügen, um das Abitur ablegen zu können.
Wir befürworten ebenfalls die Regelung, dass Niederdeutsch kein Ersatz für die zweite Fremdsprache in M-V in der Qualifikationsphase sein kann, wenn diese neu aufgenommen werden muss (§6, Absatz 2). Zudem unterstützen wir natürlich die Sprachenvielfalt in der Qualifizierungsphase, die sich im Entwurf zumindest offiziell findet. In § 11 Absatz 6 wird deutlich, dass die Schulen – unabhängig von der schulischen Schwerpunktsetzung – im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens eine zweite Naturwissenschaft und eine zweite Fremdsprache anbieten sollen. Dies ist grundsätzlich eine begrüßenswerte Aussage.
Die komplexe Leistungsermittlung (§ 17), die jeder Schüler/jede Schülerin im Kompetenzbereich Sprechen ablegen muss, zeigt die Bedeutsamkeit des Sprechens für die modernen Fremdsprachen auf. Auch die besondere Lernleistung (anstelle einer mündlichen Prüfung nach § 42) berücksichtigt modernere Lernansätze.
Es freut uns auch, dass endlich – wie in anderen Bundesländern auch – bilingual erteilter Unterricht Anerkennung findet (§ 12 Absatz 8). Allerdings bleiben die Aussagen überaus vage. Hier erscheint es uns notwendig, diesen Bereich weit mehr als bisher zu berücksichtigen und zu fördern. Wir als Fachverbände stehen hier- wie in den anderen Bereichen auch – gern mit unserer Expertise zur Verfügung.
Allerdings sehen wir in dem Entwurf auch einige grundsätzliche sowie unterrichtspraktische Probleme, auf die wir an dieser Stelle hinweisen möchten.
Die zweiten Fremdsprachen kämpfen seit jeher um die Weiterführung ihrer Sprachen in der Qualifizierungsphase. Dies führt dazu, dass die Gewinnung von Nachwuchslehrkräften ernstlich gefährdet ist. Wer die zweite Fremdsprache in der Oberstufe abwählen kann, wird sich nicht für ein Studium dieser Sprache entscheiden und steht später nicht als Fremdsprachenlehrkraft zur Verfügung. Damit ist die Sprachenvielfalt an den Schulen wiederum gefährdet.
Die Option, alle Unterrichtsfächer (mit einigen Ausnahmen) auch als Leistungskursfächer vorzuhalten, ist grundsätzlich anerkennenswert, aber kaum durchsetzbar. In der schulischen Realität geht das ausschließlich an sehr großen Schulen mit viel Lehrpersonal. An kleineren Schulen wird dies nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein, d.h. Schülerinnen und Schüler an kleineren Schulen werden in ihrer (Fremdsprachen-) Wahl eingeschränkt.
Grundsätzlich ist die gestiegene Bedeutsamkeit des Kompetenzbereiches Sprechen und die höhere Gewichtung mündlicher Formen der Leistungsermittlung nur zu begrüßen. Allerdings soll diese Verordnung schon für Schülerinnen und Schüler der jetzigen Einführungsphase Gültigkeit erlangen, die darauf im Unterricht selbst noch nicht ausreichend vorbereitet sind, da die Unterrichtskultur aus verschiedenen Gründen insgesamt nach wie vor stark schriftlich geprägt ist. Die Anwahl soll bereits in der Qualifikationsphase erfolgen, das zieht den Umkehrschluss nach sich, dass schon im Sekundarbereich I mehr Gewichtung der Mündlichkeit zufällt. Es bleibt dann die Frage, wie den Schülern Sicherheit im mündlichen Bereich gegeben werden soll, wenn auch hier aufgrund der Kursstärken, fehlender medialer Ausstattung und der Leistungsüberprüfung in Form von schriftlichen Klassenarbeiten die Möglichkeiten fehlen, sie zu bestärken, sich der mündlichen Herausforderung in der 2. Fremdsprache zu stellen. Nur eine Sicherheit im mündlichen Bereich zieht auch die Anwahl der 2. Fremdsprache als Grundkursfach nach sich. Lehrende beobachten, dass gerade Schülerinnen und Schüler, die sich für einen Grundkurs entscheiden, zudem selten eine Stärke in der mündlichen Kompetenz haben. Auch die Lehrerschaft selbst steht der mündlichen Prüfung im Grundkurs bisher unsicher gegenüber, da sie für dieses Prüfungsformat ebenfalls nicht ausreichend vorbereitet ist. Dies stellt eine Benachteiligung der zweiten Fremdsprachen gegenüber anderen Fächern wie Geschichte oder Politische Bildung dar, die nicht zwingend mündlich geprüft werden (siehe § 26, Absatz 4).
An kleineren Schulen sind die sog. ‚Huckepackkurse‘ die einzige Möglichkeit, um sowohl einen Grundkurs als auch einen Leistungskurs anzubieten. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit der unterschiedlichen Schwerpunkte Mündlichkeit und Schriftlichkeit, um beide Zielgruppen gleichermaßen auf die Abiturprüfung vorzubereiten.
Für uns nicht nachvollziehbar ist es, warum Englisch sowohl als Leistungskurs als auch Grundkursfach ausschließlich schriftlich geprüft werden soll (§ 26, Absatz 4) und nicht auch mündlich. Dies stellt eine Nichtgleichbehandlung im Vergleich zu den anderen modernen Fremdsprachen dar. Ein schlüssiges Argument ließ sich auch in den Begründungen für diese Zurücksetzung nicht finden. Grundsätzlich stellt
sich die Frage, ob es nicht auch im Leistungskurs durchaus sinnvoll wäre, eine mündliche Komponente in die Prüfung zu integrieren.
Unser Vorschlag wäre es, eine Übergangslösung zu finden, in der sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung angeboten wird, damit sich sowohl Lehrende als auch zu Prüfende auf die neue Situation einstellen können. Möglich wäre es, a.) die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Optionen zuzulassen oder b) die Pflicht vorzusehen, beide Teilprüfungen abzulegen. Grundsätzlich sollten sowohl im Grundkurs als auch im Leistungskurs im Sinne der Kompetenzorientierung alle Kompetenzbereiche möglichst ausgeglichen bis zur Abschlussprüfung gefördert werden.
Die strikte Trennung zwischen einer ‚nur‘ mündlichen Prüfung im Grundkurs und einer ‚nur‘ schriftlichen Prüfung im erhöhten Leistungsniveau wird daher den Zielen eines modernen und lebensnahen Fremdsprachenunterrichts nicht gerecht und impliziert, dass die Ausbildung aller Kompetenzen nicht abiturrelevant wäre. Somit könnte es im Umkehrschluss zu einer Entwertung der – für die Fremdsprachen so wichtigen – mündlichen Kompetenzen führen. Deshalb sollte diese Regelung für die modernen Fremdsprachen entsprechend modifiziert werden.